Lieber Gast,
die nachfolgenden Vertragsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Mieter und uns als Vermittler. Bitte lesen Sie die Bedingungen sorgfältig durch. Bei Fragen rufen Sie uns gern an.
Mietbedingungen und Buchungsbestätigung
Die Zimmervermittlung Zingst & Mee(h)r Gbr handelt im Namen und auf Rechnung der Eigentümer.
Zahlung
Innerhalb von 14 Tagen nach dem Ausstellungsdatum der Reservierungsvereinbarung ist eine Anzahlung von 25% des Übernachtungspreises, der Restbetrag bis zu 20 Tage vor der Anreise auf folgendes Konto zu zahlen:
Kontoinhaber: Zingst & Meehr Gbr Sparkasse Vorpommern
IBAN: DE67 1505 0500 0102 0766 26
Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtpreis am Anreisetag in Bar oder mit EC Karte zu entrichten.
Aufenthalt im Mietobjekt
Die An- und Abreisetage gelten zusammen als 1 Tag.
Während der Hauptsaison kann der Mieter das Ferienquartier frühestens ab 15.00 Uhr beziehen.
In der Neben- und Nachsaison gelten den Öffnungszeiten (unserer Agentur) angepasste Anreisezeiten. Die Schlüssel können erst nach erfolgter Zahlung der Restsumme dem Feriengast ausgehändigt werden. Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 10.00 Uhr zu verlassen und der Schlüssel in der Agentur abzugeben.
Die Ferienwohnung wird mit vollständigem Inventar gemäß Inventarverzeichnis vermietet. Einrichtungsgegenstände dürfen nicht - auch nicht vorübergehend – aus der Ferienwohnung entfernt oder umgestellt werden. Während der Mietzeit an dem Objekt entstandene Schäden oder Fehlbestände am Inventar sind vom Mieter zum Selbstkostenpreis zu ersetzen (bzw. über seine Haftpflichtversicherung). Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.
Wenn nach dem Schließen der Wohnungstür durch den Feriengast der Wohnungsschlüssel von Innen stecken gelassen wurde und zum Öffnen der Wohnungstür eine Fachfirma beauftragt werden muss, so trägt der Feriengast die Kosten hierfür selbst.
Zu jedem Ferienquartier gehört 1 PKW-Stellplatz! Sollten Sie mit mehreren Fahrzeugen anreisen, so können die weiteren Pkws nicht auf dem Grundstück abgestellt werden, wo sich Ihre angemietete Ferienwohnung befindet.
Bei Anreise entrichten Sie bei uns in der Agentur die Kurtaxe für den von Ihnen gebuchten Urlaubsort. Die Leistungen entnehmen Sie bitte dem Informationsflyer der Kurverwaltung, den wir Ihnen überreichen können. Zu beachten ist stets die objektbezogene Hausordnung.
Verhaltensgrundsätze zur Internetnutzung/Freistellungsklausel Unzulässig ist jede Internetnutzung des im Ferienobjekt zu Verfügung gestellten Zugangs, die gegen geltendes Recht verstößt (urheberrecht- u. strafrechtliche Bestimmungen). Bei schuldhafter Pflichtverletzung durch die Nutzung stellt der Nutzer den Vermieter von jeglichen Verpflichtungen und Schadensersatzansprüchen Dritter frei.
Der Mietpreis und die Höchstbelegung der Appartements richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Bei vertragswidrigem Gebrauch einer Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc. sowie bei Nichtzahlung der Miete kann der Vertrag fristlos gekündigt werden.
In allen Objekten ist das Rauchen verboten.
Information über obligatorische Zusatzleistungen für Kurzbucher und Abreisen an Sonn-u. Feiertagszuschläge
Es gelten für einige Unterkünfte Mindestübernachtungen. Auf Wunsch und nach Absprache können diese in gewissen Zeiten auch unterschritten werden. Dafür erlauben wir uns, einen Kurzbucherzuschlag zu erheben. Lassen Sie sich über die Kosten im Vorweg informieren.
Rücktritt durch den Mieter und Ersatzteilnehmer
Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Die Erklärung wird an dem Tage wirksam, an dem sie bei der Zimmervermittlung Zingst & Mee(h)r Gbr eingeht.
Wenn der Mieter zurücktritt oder wenn er die Reise aus Gründen, die nicht von Agentur zu vertreten sind, nicht antritt, kann die Zimmervermittlung für die betroffenen Aufwendungen angemessenen Ersatz verlangen.
Bei der Berechnung des Ersatzes sind die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und eine gewöhnlich mögliche anderweitige Vermietung zu berücksichtigen.
Bis zu Mietbeginn kann der Mieter verlangen, dass eine dritte Person in seine Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eintritt. Es bedarf dazu der Mitteilung an die Zimmervermittlung.
Für den Mietpreis haften der ursprüngliche Mieter und die Ersatzperson als Gesamtschuldner. Bearbeitungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.
Für jede Stornierung wird die einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50,00€ erhoben. Es gelten folgende Rücktrittsgebühren zzgl. der einmaligen Bearbeitungsgebühr:
vom 81. bis zu 45 Tage vor Mietbeginn 0 % des Übernachtungspreises
vom 44.Tag bis 35 Tage vor Mietbeginn 50 % des Übernachtungspreises
vom 34. Tag bis 1 Tag vor Mietbeginn 80 % des Übernachtungspreises
bei Rücktritt am Tag des Mietbeginns oder bei Nichtantritt des Mietverhältnisses 100 % des Übernachtungspreises
Bei vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf eine Mietpreiserstattung.
Wir empfehlen Ihnen deshalb den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Kündigung durch den Vermieter
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter andere Mieter in der Anlage trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Kündigung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.
Gewährleistung
Wird die Ferienwohnung nicht im vertragsgemäßen Zustand angetroffen, so kann der Mieter Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es – unbeschadet der vorangegangenen Leistung des Vermieters – der Mitwirkung des Mieters. Deshalb ist der Mieter verpflichtet, alles infolge zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehende Schäden zu vermeiden. Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, Beanstandungen innerhalb von 24h anzuzeigen. Das gleiche gilt für Reinigungsmängel. Diese sind unverzüglich nach Anreise mitzuteilen, um Abhilfe zu schaffen. Werden Reinigungsmängel nicht unverzüglich gemeldet, besteht kein Anspruch auf Schadensersatz bzw. ~beseitigung.
Postnachsendungen zu Ihrem Ferienobjekt und Rücksendung von Fundsachen aus der Ferienunterkunft
Wir bitten Sie, bei Nachsendungen (Zeitungen, usw.) die Anschrift unseres Büros anzugeben! Wir können nicht bei jedem Ferienobjekt den Zugriff auf den Postkasten gewährleisten. Hinzu kommt, dass nicht jedes Ferienquartier mit seiner Objektbezeichnung ausgewiesen ist, so dass die Postlieferung ggf. keine Zuordnung vornehmen kann.
Für Rücksendungen von Fundsachen aus dem Ferienobjekt erlauben wir uns, eine Pauschale für Organisation/Verpackung von netto 15,- € zzgl. Versandporto zu erheben.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften am nächsten kommt. Das gleiche gilt, soweit der Vertrag eine von den Parteien nicht vorgesehene Lücke aufweist.